Datenverarbeitung im Verein
Personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder werden im Verein gespeichert, übermittelt und verändert im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
2. Jedes Mitglied hat das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherte Daten,
- Berichtigung der zu seiner Person gespeicherte Daten, wenn sie unrichtig sind,
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherte Daten, wenn sich weder deren
- Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung
unzulässig war.
3) Dem Vorstand ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem
zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu
geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht
auch über ein Ausscheiden der Mitglieder des Vorstandes weiter.
Der Vorstand ist jedoch berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten an die
übergeordneten Sportorganisationen weiterzugeben, soweit diese für die Verfolgung
der Vereins- und Verbandsziele und für die Betreuung und Verwaltung der
Mitglieder erforderlich sind.
4) Der Verein unterwirft sich bezüglich der Überprüfungsrechte dem Datenschutz-
Beauftragten des Landesverbandes, der die Einhaltung des Datenschutzes im Verein
kontrolliert, soweit der Verein keinen eigenen Datenschutzbeauftragten, der
mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben muss und Kenntnisse des
Datenschutzes haben muss, bestellt. Der Verein kann sich hierfür auch eines
externen Datenschutzbeauftragten bedienen.
5) Soweit ein Mitglied konkrete Bedenken hinsichtlich der für dieses Mitglied
gespeicherten personenbezogenen Daten hat, hat er das Recht, sich an den
Datenschutzbeauftragten zu wenden.
Dieser hat die Pflicht den Bedenken nachzugehen und dem Mitglied über die
Feststellungen schriftlich zu berichten. Der Bericht ist per Einschreiben / Rückschein
zu erteilen.